Wer ungepflegt oder betrunken erscheint, muss mit Kürzungen rechnen
Wer bei einem Bewerbungsgespräch ungepflegt oder betrunken erscheint, muss ab 1. Juli mit Kürzungen der Grundsicherung rechnen. Jobcenter können Leistungen für bis zu drei Monate um 30 Prozent senken.
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Source – WELT De

