„Handwerklich mangelhaft“ – Experten zerlegen Heizungsgesetz vor Bundesratssitzung
Kosten, Bürokratie, Klima, Versorgungssicherheit – Experten mehrerer Ausschüsse kritisieren den Entwurf des neuen Heizungsgesetzes scharf. Sie halten eine Nachbesserung für „zwingend erforderlich“.
Kurz vor der heutigen Sitzung des Bundesrats haben Experten starke Kritik am neuen Heizungsgesetz von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) formuliert. In einer Beschlussempfehlung ist von einem „handwerklich mangelhaften“ Gesetzentwurf die Rede, der zu „übermäßiger Bürokratie“ und verstärkter Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen führt. An dem Papier waren mehrere Fachausschüsse des Bundesrats beteiligt. Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung steht der Beschluss einer Stellungnahme zum Heizungsgesetz, die damit vorbereitet wurde.
So heißt es darin, dass der Gesetzentwurf „in die falsche Richtung weist“. In der vorgestellten Form verlangsame er „die gerade in Schwung kommende Wärmewende und verlängert damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“. Auch äußern die Experten Zweifel an der „nachhaltig verfügbaren Menge“ an Biomasse für die Anforderungen der „Bio-Treppe“ und der Grüngasquote. Dies werfe „erhebliche Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit in Deutschland“ auf.
Gewarnt wird zudem vor weiteren Kosten für ohnehin durch hohe Energiepreise belastete Haushalte mit geringen Einkommen. „Für die Zukunft sind weitere Preissteigerungen sehr wahrscheinlich. Die geplante ‚Bio-Treppe‘ und die Grüngasquote verstärken diesen Effekt weiter“, heißt es in dem Papier. Vor allem Mieter in energetisch sehr schlechten Gebäuden seien betroffen, da das Vermieterrisiko bei 30 Prozent Bioanteil gedeckelt sei.
Ebenso sei der jetzige Entwurf nicht geeignet, die gesetzten Klimaziele zu erfüllen. Die Experten halten eine Nachbesserung daher für „zwingend erforderlich“.
Zuvor hatte schon der Nationale Normenkontrollrat (NKR) geurteilt, der Entwurf sei eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben“, die ihm je vorgelegt wurden. Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.
Was im Gesetzentwurf geplant ist
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz will die schwarz-rote Koalition den Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes kippen, die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für Bestandsgebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Geplant ist künftig, dass neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen.
Der Gesetzentwurf kam am Donnerstag zur ersten Lesung in den Bundestag. Nun wird in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten.
lay mit dpa
Source – WELT De

