Hunderte Stunden Tonmaterial – gerät der Block-Prozess jetzt ins Wanken?
Das Hamburger Landgericht hat Tonaufnahmen einer „Zeit“-Journalistin mit den Kindern von Christina Block beschlagnahmt. Der Verlag wehrt sich dagegen. Doch der Beschluss birgt ein ganz anderes Risiko – und könnte sich als folgenschwerer Fehler erweisen.
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Wenn Polizisten bei Journalisten klingeln, mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Hand wedeln und die Herausgabe von Daten oder Schriftsätzen verlangen, gibt es stets einen Aufschrei der Verlage. Sie wehren sich gegen den staatlichen Eingriff, den sie regelmäßig als unzulässigen Übergriff ansehen.
Sie fürchten um die Pressefreiheit – ein hohes und kostbares Grundrecht, das nach herrschender Auffassung unverzichtbar ist für eine funktionierende Demokratie. Das Grundgesetz verankert sie bereits in Artikel 5 von insgesamt 146 auf („Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“). Das zeigt schon, wie wichtig den Architekten der Verfassung dieser Punkt war.
Dieses Schema lief auch am vergangenen Montag ab. Da klingelten Polizisten aus Hamburg bei einer in Berlin lebenden „Zeit“-Journalistin und verlangten die Herausgabe von Tonaufnahmen, die die Reporterin bei mehreren Besuchen der Kinder von Christina Block in Dänemark anfertigte.
Die Journalistin hatte die Interviews in einem sechsteiligen Podcast veröffentlicht, nur wenige Wochen vor dem Urteil – ein Zeitpunkt, der öffentlichkeitswirksam ist, eine Art Vorspiel für den großen Tag, der das Gericht andererseits aber in die Defensive drängt. Das Block-Verfahren soll schließlich im Gerichtssaal stattfinden, nicht im Podcast.
Nun will sich die 32. Große Strafkammer in Hamburg, die das Verfahren gegen Christina Block und weitere Angeklagte wegen der gewaltsamen Entführung der Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2022/2023 führt, selbst ein Bild von den Aussagen der beiden Kinder Theo und Klara machen. Doch anstatt die „Zeit“ zu fragen, ob sie die Aufnahmen überlassen würden, schickten sie das Hamburger LKA nach Berlin.
Um diesen „Angriff auf die Pressefreiheit“, wie die „Zeit“ ihn in einer Erklärung nennt, werden sich jetzt das Oberlandesgericht und möglicherweise auch der Bundesgerichtshof kümmern. Der Verlag hat angekündigt, gegen den Beschluss vorzugehen. Ihre Chancen dürften gut stehen. Bislang haben die Richter in diesen Fällen regelmäßig der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber Ermittlungsinteressen von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeräumt.
Die Frage ist also, ob es das wert war. Denn die Haltung der Kinder ist auch ohne die „Zeit“-Aufnahmen bestens dokumentiert. Sie haben sich Dutzende Male gegenüber Ermittlungsbehörden eingelassen, aber auch mit Therapeuten, Jugendamtsmitarbeitern und Richtern an Familiengerichten gesprochen. Stets sagten Theo und Klara unisono, dass sie nicht zur Mutter zurück, sondern beim Vater in Dänemark leben wollten.
Welche weiteren Informationen sich das Gericht erhofft, ist also offen. Der Gerichtspressestelle zufolge haben sie aber „für die Aufklärung der anklagegegenständlichen Tatvorwürfe potenzielle Beweisbedeutung“, da es möglich erscheine, dass „neue, bisher nicht zur Akte und in die Hauptverhandlung gelangte Umstände, die für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage von Bedeutung sind, Gegenstand der Gespräche waren.“
Einschlägig sei der Paragraf 244 der Strafprozessordnung, der in Absatz 2 festhält, dass das Gericht „zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken“ habe, die für die Entscheidung von Bedeutung seien. Zudem könne anhand der Interviews die Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugen in ihren Vernehmungen überprüft werden, heißt es in einer Mitteilung der Pressestelle.
Dann zitiert die Kammer noch den Paragrafen 53, Absatz 2. Danach verlieren Journalisten ihr gesetzlich garantiertes Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihre Aussage dazu beitragen könnte, ein Verbrechen aufzuklären. Tatsächlich ist die Entführung der Kinder wegen der Brutalität der Kidnapper als Verbrechen angeklagt, doch ob die Reporterin als Zeugin im Saal tatsächlich Angaben machen kann, die über das hinausgehen, was die Beweisaufnahme bereits festgestellt hat, scheint fraglich zu sein.
Lohnt sich also nach einer bereits 15-monatigen Prozessdauer ein solcher Streit um die Pressefreiheit?
Prozess könnte sich verzögern – oder sogar platzen
Richterin Isabell Hildebrand, die Vorsitzende der Strafkammer, hat aber noch ein ganz anderes Problem. Denn nach WELT-Informationen sollen die Aufnahmen, die wenige Wochen nach der Tat entstanden, mehrere Hundert Stunden lang sein. Da diese im Verfahren vollständig abgespielt werden müssten, würde sich die Dauer des Verfahrens um Monate verzögern.
Vor allem aber dürften die Verteidiger nun einen sogenannten „Aussetzungsantrag“ stellen: Sie werden fordern, den Prozess zu unterbrechen, da sie die Interviews selbst hören müssten, um gegebenenfalls weitere Nachforschungen anzustellen oder neue Beweisanträge zu stellen – es könnte in den Aufnahmen ja etwas Neues enthalten sein, dem man nachgehen müsse. Sollte die Kammer einem solchen Vorgehen zustimmen, wäre der Prozess geplatzt, denn Strafverhandlungen dürfen hierzulande nur für maximal 21 Tage unterbrochen werden – zu wenig Zeit, um das zu leisten.
Sollte Hildebrandt einen möglichen Aussetzungsantrag aber ablehnen, liefe sie Gefahr, einen „Revisionsgrund“ zu schaffen. Würden Verteidiger beim Bundesgerichtshof eine Überprüfung verlangen – wovon im Falle einer Verurteilung auszugehen ist – dann könnten sie sich auf die Verletzung der Rechte ihrer Mandanten berufen, denen die Chance auf ein faires Verfahren genommen worden wäre. Schließlich ging es dem Gericht bei der Beschlagnahme der Aufnahmen ja um Aufklärung, bis hin zum Preis einer diskussionswürdigen Hausdurchsuchung.
Das Problem der überraschend großen Datenmenge war der Kammer offenkundig nicht bewusst, da sie nur von wenigen Stunden Material ausging – entsprechend der Länge der im Podcast veröffentlichten Beiträge. Es könnte nun zur kuriosen Situation kommen, dass Hildebrandt und die beiden weiteren Richter insgeheim hoffen, dass ein oberes Gericht die Entscheidung für rechtswidrig hält und verbietet, die Aufnahmen im Prozess zu verwerten. So kämen sie aus ihrer selbst geschaufelten Grube wieder heraus.
Allerdings wirft auch die Vorgehensweise der „Zeit“-Reporterin Fragen auf. Denn gerade Kinder und Jugendliche genießen bei der Recherche besonderen Schutz, manchmal auch vor sich selbst. Der Deutsche Presserat hat in seinem Pressekodex an verschiedenen Stellen festgehalten, wie Journalisten sich bei minderjährigen Zeugen verhalten sollen.
In Punkt 4 („Grenzen der Recherche“) hält das Selbstkontrollorgan der Presse fest, dass „bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen besondere Zurückhaltung geboten“ sei. Dies betreffe „vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche“. Die eingeschränkte Willenskraft oder die besondere Lage solcher Personen dürfe nicht gezielt zur Informationsbeschaffung ausgenutzt werden, heißt es dort.
Dass Theo und Klara, die zum Zeitpunkt der Entführung zehn und 13 Jahre alt waren, einer solchen Extremsituation ausgesetzt waren, haben sie in Vernehmungen selbst gesagt. Auch ihr Vater bestätigte dies in einer Befragung zu Beginn der Verhandlung.
Unter Ziffer 8 („Schutz der Persönlichkeit“) wird der Kodex noch klarer. In der Richtlinie 8.3. steht: „Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.“ Gegen diese Regel dürfte der „Zeit“-Podcast verstoßen haben, auch wenn die Richtlinien keine Gesetze sind, sondern eher Leitplanken für die Recherche darstellen. Für eine andere Auslegung spricht die Abschwächung „in der Regel“, die sich so interpretieren ließe, dass die besondere öffentliche Bedeutung des Falles dem Schutz der Kinder und Jugendlichen überwiege.
So haben sich sowohl das Gericht als auch die „Zeit“ angreifbar gemacht. Ob das Verfahren irreparablen Schaden nehmen wird, liegt bald in der Hand von anderen Richtern.
Source – WELT De

