OLG München: Lebenslang für Versklavung jesidischer Mädchen und IS-Mitgliedschaft
Wegen der Versklavung und sexuellen Ausbeutung jesidischer Mädchen ist ein Mann in München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen seine frühere Partnerin verhängte das Oberlandesgericht eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt hätten.
Der fast anderthalb Jahre lange Prozess legte verstörende Einblicke in das Vorgehen der Terrormiliz offen. Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus der Zeugenaussage der Nebenklägerin: »Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.« Ihre ganze Kindheit sei voller Leid gewesen. Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als »sehr grausam«.
Die aus dem Irak stammenden Beschuldigten waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Laut der Anklage hatten die beiden die jesidischen Mädchen in ihrer Heimat gekauft und ausgebeutet. Der Mann soll die Kinder sexuell missbraucht haben. Er arbeitete den Angaben zufolge in München als Friseur, bevor er sich in einer Moschee in der bayerischen Landeshauptstadt radikalisiert haben soll. Der Mann war bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt worden. Nun wurden die Angeklagten unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen verurteilt.
Anklägerin sprach von »monströser Gewalt«
»Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint«, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die heute 30-jährige Ex-Partnerin des Angeklagten hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: »Es tut mir leid«. Ihr früherer Partner wollte sich vor Gericht nicht äußern.
Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.
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Source – ZEIT News

