Missbrauchsbericht: Polizei zählt fast 1.500 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder
Die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs hat in Berlin im vergangenen Jahr abgenommen – in Brandenburg ist dagegen wieder ein Anstieg gemessen worden. Die Polizei zählte in der Bundeshauptstadt 2025 1.013 Fälle, das waren 45 Fälle weniger als im Jahr zuvor, wie aus dem Bundeslagebild «Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen» des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht, das in Berlin vorgelegt wurde. In Brandenburg stieg die Zahl demnach von 413 auf 445.
Deutlicher Anstieg bundesweit
2023 wurden in Berlin 911 und in Brandenburg 434 Fälle registriert, 2022 waren es in Berlin 935 und in Brandenburg 398. Bundesweit legten die Zahlen in den vergangenen fünf Jahren deutlich zu: 17.126 Fälle wurden im vergangenen Jahr bundesweit gezählt – rund 1.600 mehr als noch im Jahr 2021.
Im Vergleich zu 2024 erhöhte sich die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren.
Zahlen zeigen nur Hellfeld
Die Statistik zeigt nur die der Polizei bekanntgewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst. «Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen», heißt es in dem Bericht.
Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung bei Jugendämtern
Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg prüften im vergangenen Jahr bei deutlich mehr Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung als im Jahr zuvor. 2025 gab es in Berlin 22.434 Verfahren, 1.161 Verfahren (5,2 Prozent mehr) als 2024. In Brandenburg stieg die Zahl um 2.356 Verfahren auf 10.857 Verfahren.
In Berlin wurden bei 16 Prozent der Betroffenen eine akute Gefährdung festgestellt. Das bedeutet, dass eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten war oder mit hoher Sicherheit zu erwarten war. In 32 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor, was bedeutet, die tatsächliche Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden.
Vernachlässigung als häufigste Form
Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung war in Berlin die Vernachlässigung und betraf über die Hälfte der Fälle der akuten und latenten Gefährdung (7.198 Fälle). 25 Prozent der Fälle waren psychische und 17 Prozent der Fälle körperliche Misshandlungen. In 528 Fällen (4 Prozent) mussten die Behörden zudem wegen sexueller Gewalt ermitteln.
In Brandenburg lag bei 16 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen eine akute und bei 19 Prozent eine latente Gefährdung vor. Auch hier war die Vernachlässigung die häufigste Form (2.677 Fälle). Psychische und körperliche Misshandlungen machten 27 und 16 Prozent der Fälle aus. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 172 Fällen (3 Prozent) vor.
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Source – ZEIT News

