„Klimaanpassung“ ins Grundgesetz? Linke kritisiert „halbherzigen Vorstoß oberster SPD-Funktionäre“
Auf Konfrontationskurs mit der Union: SPD-Minister pochen darauf, „Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern. Grüne und Linke stört eines daran. Für die AfD belegt der Vorstoß einen „brüchigen“ Zustand der Koalition.
Bundesweit kämpften Einsatzkräfte wegen des heißen und trockenen Wetters in den vergangenen Tagen gegen Wald- und Flächenbrände. In der Eifel brach das bislang größte und folgenschwerste Feuer aus – laut Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) wohl infolge des Fehlverhaltens von „irgendeinem Idioten“. Nach tagelangen Löscharbeiten durften am Sonntag 1800 evakuierte Anwohner wieder in den Ortsteil Gey in Hürtgenwald in ihre Häuser zurückkehren.
Über die richtige Reaktion auf Hitzewellen bahnt sich nun innerhalb der schwarz-roten Koalition ein Grundsatzstreit an. Auslöser: Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) monierte kürzlich, ihm seien „in vielerlei Punkten die Hände gebunden, ich kann Klimaschutzmaßnahmen oder Klimaanpassungsmaßnahmen wie Finanzierung von Klimaanlagen oder Verschattung nur unter sehr schweren Bedingungen möglich machen“. Deshalb müssten das Grundgesetz geändert und Klimaanpassung zur „Gemeinschaftsaufgabe erklärt werden“. CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann widersprach in der „Rheinischen Post“, der Vorschlag sei „wohlfeil und bringt nichts“: Eine Grundgesetzänderung, „die dem Bund immer neue Kompetenzen gibt und zu neuen Zuständigkeitsstreitereien führt, ist der falsche Weg“. Thema abgeräumt? Mitnichten.
Unter Federführung von Schneiders Ministerium gehen jetzt die SPD-Minister aus den Ressorts Finanzen (Lars Klingbeil), Soziales und Arbeit (Bärbel Bas), Bauen (Verena Hubertz) und Entwicklung (Reem Alabali Radovan) in die Offensive und erhöhen den Druck auf die Union. Wie der „Spiegel“ berichtete, fordern sie in einem Papier die Verankerung der „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode, damit der Bund „langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung“ mitwirken könne. Zudem plädieren sie für ein „Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz“, in dem bestehende Fördermaßnahmen gebündelt, ergänzt und finanziell ausgestattet werden.
Demzufolge sollen etwa Projekte gefördert werden, um Hitze in Altenheimen und Krankenhäusern zu bekämpfen. Die SPD-Minister fordern auch, dass Gelder aus dem schuldenfinanzierten „Sondervermögen“ für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können, um Gebäude-Fassaden zu verändern. Bei hitzebedingten Unterbrechungen von Produktionsprozessen solle grundsätzlich die Auszahlung eines konjunkturellen Kurzarbeitergelds möglich sein. Zudem solle Klimaanpassung im Bauplanungsrecht verankert werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion stützt den Plan. „Waldbrände in der Eifel, Niedrigwasser auf Elbe, Rhein und Donau, Ernteausfälle in der Landwirtschaft: Das ist der Alltag im Sommer in Deutschland“, sagt der umweltpolitische Sprecher Jakob Blankenburg WELT. Nur mit besagter Grundgesetzänderung könne „der Bund Länder und Kommunen dauerhaft unterstützen, statt jedes Jahr neu um Förderprogramme zu ringen. Der Schutz von Pflegeheimen, Kitas und Krankenhäusern vor Hitze oder der Hochwasserschutz sind eine gesamtstaatliche Aufgabe.“ Bis zur Verfassungsänderung brauche es das Sofortprogramm: „Geld aus dem Sondervermögen, einen nationalen Hitzeaktionsplan, Schutz für Beschäftigte, die bei 38 Grad auf dem Bau oder in der Fabrik stehen.“
Blankenburg ruft die Bundesregierung auf, bei ihrer Klausurtagung am 25. und 26. August „einen gemeinsamen Weg“ zu finden. „Sonst verschieben wir das Problem nur auf den nächsten Sommer.“ Er kritisiert: „Wer eine Verfassungsänderung als wohlfeil abtut, wie es einige Unionspolitiker jetzt tun, muss sagen, wie er Kommunen, Länder und die Beschäftigten sonst verlässlich bei der Klimaanpassung unterstützen will.“
Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) hält dem entgegen: „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung zu prüfen.“ Was daraus folge „und ob eine Grundgesetzänderung dafür sinnvoll ist, kann aber erst ein konkreter Vorschlag zeigen“. Entscheidend seien „der Mehrwert gegenüber bestehenden Förderungen, die Regelung klarer Zuständigkeiten und die finanziellen Folgen“. Diese Fragen lasse Schneiders Vorschlag offen.
Mack verweist auf Artikel 91a des Grundgesetzes: „Eine Gemeinschaftsaufgabe kann der Bundesumweltminister demnach nicht im Alleingang auf den Weg bringen.“ Ein solcher Vorschlag müsse zunächst auf der Umweltministerkonferenz und dann in der Ministerpräsidentenkonferenz beraten werden. Erst dann komme der Bund ins Spiel. „Eine Grundgesetzänderung kann daher nur gemeinsam mit den Ländern und den nötigen breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gelingen“ – das wäre je eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Grüne kritisieren schwarz-rote „Brandbeschleuniger-Gesetze“
Offenheit für eine Grundgesetzänderung signalisieren die Grünen. Sie stünden für Gespräche zu einer „konkreten Ausgestaltung“ bereit, sagt Fraktionsvize Julia Verlinden, kritisiert aber: „Dass die SPD nun ankündigt, ein paar Löscheimer zu holen, ist in der aktuellen Situation zwar dringend nötig – wenn aber die schwarz-rote Koalition gleichzeitig weiterhin neue Brandbeschleuniger-Gesetze beschließt, kriegt sie die Lage damit noch lange nicht in den Griff.“ Solange SPD-Minister „Gesetze durchwinken, die den Ausbau von erneuerbaren Energien bremsen, zum Einbau von mehr fossilen Gasheizungen führen, die Schieneninfrastruktur nicht ausreichend finanzieren oder mit neuen Autobahnen Wälder und Moore zerstören, verschärft dies die Klimakrise dramatisch weiter.“ Nur mit Ankündigungen sei „weder dem Klima noch den Menschen in unserem Land geholfen“.
Auch Fabian Fahl, klimapolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, fordert: Minister „sollten nicht mit Vorschlagspapieren, sondern mit Taten glänzen. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Union diesen halbherzigen Vorstoß der obersten SPD-Funktionäre einkassieren wird. Die Menschen werden so nicht vor den Folgen des Klimawandels geschützt, stattdessen wird die Enttäuschung über diese Regierung noch weiter wachsen.“ Fahl erwartet einen „konkreten Formulierungsvorschlag“ für eine Grundgesetzänderung und fordert: „Ein Hitze-Kurzarbeitergeld sollte nicht nur ‚in Betracht‘ gezogen werden, sondern gehört so schnell wie möglich umgesetzt – wir als Linke fordern das gemeinsam mit den Gewerkschaften bereits seit Langem.“
Die AfD-Fraktion hingegen kritisiert „einen Überbietungswettbewerb der linken Parteien“, wie ihr klimapolitischer Sprecher Karsten Hilse WELT sagt. Der Ruf nach einer Grundgesetzänderung sei „der Versuch der SPD, die Forderungen der Linken mit ihrem Hitzeschutzplan zu überbieten beziehungsweise die CDU unter Druck zu setzen. Der Umstand, dass mehrere SPD-Minister diese Aufnahme fordern, bei gleichzeitiger Ablehnung der CDU, zeigt, wie brüchig und zerstritten die rot-schwarze Koalition ist.“ Die AfD lehne die Forderung ab.
Klimaanpassungsmaßnahmen fordere seine Partei hingegen schon lange, so Hilse. Dazu gehörten „der Schutz der Menschen vor den Auswirkungen hoher Temperaturen am Arbeitsplatz und in sozialen Einrichtungen“ sowie eine entsprechende Städtebauplanung und die „Ausstattung von sozialen und medizinischen Einrichtungen mit Klimaanlagen“, so der AfD-Politiker. „Unter Umständen müssen wir uns darauf einstellen, wie es in südlichen Ländern üblich ist, Meerwasserentsalzungsanlagen zu planen und zu errichten. Deswegen sollten alle sinn- und wirkungslosen ‚Klimaschutzmaßnahmen‘ eingestellt werden und das Geld freigemacht werden, um uns an negative Klimaveränderungen anzupassen.“ Zur Klimaanpassung gehörten „keine weiteren Windindustrieanlagen, die nachweislich Böden zusätzlich austrocknen, keine weiteren Fotovoltaik-Freiflächenanlagen, die die unmittelbare Umgebung aufheizen und schon gar nicht, Wälder für diese naturzerstörenden Anlagen zu roden“.
Johannes Wiedemann ist Leitender Redakteur Politik Deutschland.
AFP/jw
Source – WELT De

