Minister darf man nicht beleidigen, aber Juden schon?
Wie kann das sein? Wer einen Minister als „Schwachkopf“ bezeichnet, wird belangt – aber man kann ungestraft Jüdinnen mit Vergewaltigung und Mord drohen, Juden als „Parasiten“ bezeichnen und Hitler wegen deren „Beseitigung“ loben.
Der wichtigste Text der vergangenen Woche stammte von einer jungen jüdischen Volontärin. Sarah Maria Sander berichtete von antisemitischer Hetze in den sozialen Medien und von der Hilflosigkeit der Strafverfolgungsbehörden.
Ich sage Hilflosigkeit, weil ich nicht glauben will, dass der Wahnsinn Methode hat: dass die Polizei bei einem unbescholtenen Bürger eine Hausdurchsuchung veranstaltet, der einen Minister als „Schwachkopf“ bezeichnet, dass aber Hetzer oft nicht ermittelt und fast nie verurteilt werden, die Jüdinnen öffentlich als „Fotze“ und „Hure“ beschimpfen, mit Vergewaltigung und Mord bedrohen, Juden als „Parasiten“ bezeichnen und Hitler wegen deren „Beseitigung“ loben.
Ich bin dagegen, Politiker zu verunglimpfen. Die Meinungsfreiheit mag die Bezeichnung „Schwachkopf“ decken, der Anstand sollte es verbieten. Bei den von Sarah Maria Sander dokumentierten Fällen handelt es sich jedoch um eine völlig andere Qualität der Äußerungen, nämlich um antisemitische Hetze von der Sorte, für die „Stürmer“-Chef Alfred Rosenberg 1946 am Galgen endete.
Die Todesstrafe lehne ich ab. Aber Hetze gegen wen auch immer muss bestraft werden. Wenn die Struktur der sozialen Medien dies erschwert oder verunmöglicht, muss sie geändert werden. Das beginnt mit einer Klarnamenpflicht. Zu Recht beschrieb der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 unsere Leitkultur wie folgt: „Wir sagen unseren Namen, wir geben uns die Hand, wir sind nicht Burka.“ So mancher, der die Burka ablehnt, tut es anonym, unter einer Internet-Burka. Schluss mit dem feigen Alias-Unwesen!
Jeder, der online ein Bankkonto oder dergleichen eröffnet, muss sich ausweisen. Das geht dank KI in Sekunden. Das sollte zum Schutz vor Bots und Hasspredigern jeder Couleur auch für soziale Medien verpflichtend sein.
Dann muss und kann für Äußerungen in diesen Medien im Strafrecht das gelten, was im Presserecht gilt: Für Äußerungen unter meinem Namen hafte ich, es sei denn, ich kann beweisen, dass mein Name missbraucht wurde. Es darf nicht sein, dass sich ein Facebook-, Instagram-, TikTok- oder X-User der Strafe mit der Behauptung entzieht, jemand anders habe sich unter seinem Namen angemeldet. Presserechtlich gilt hier die Beweisumkehrpflicht; die muss auch strafrechtlich gelten. Wer nicht beweisen kann, dass und vor allem wer seinen Account für Hetze, Beleidigung und Lügen missbraucht hat, haftet dafür.
Auch die Fiktion, die Plattformen seien keine Presseorgane, ist unhaltbar. Medien haften in Deutschland für die Inhalte, die sie publizieren, und wenn ein „soziales“ Medium jedem Schwachkopf – sorry – ermöglicht, sich als Autor zu betätigen und potenziell ein Millionenpublikum zu erreichen, dann muss es dafür presse- und strafrechtlich mithaften, wie auch herkömmliche Medien für Äußerungen sowohl ihrer Autoren wie auch der Leser haften, deren Kommentare sie verbreiten.
Wer gegen andere hetzt, muss bestraft werden. Das steht im Gesetzbuch, und wenn sich der Staat Tag für Tag als unfähig erweist, das Gesetz durchzusetzen, sorgt er für Schlimmeres als Staatsverdrossenheit, nämlich Staatsverachtung.
Auch das Argument, die Anonymität sei in Diktaturen ein wichtiger Schutz, gilt nicht. Erstens ist noch keine Diktatur durch anonyme Insta-Postings gestürzt worden, ob damals in der DDR oder jüngst in Venezuela. Zweitens wird umgekehrt ein Schuh daraus: Eine Demokratie, die sich nicht wehrt, nach außen durch klare Grenzen, nach innen durch klare Kante gegen Hass und Hetze, lebt verkehrt – und stirbt eher früher als später.
Source – WELT De

